Gartenarbeit im Januar + Räumpflicht

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Frohes neues Jahr noch Ihr Lieben! Das neue Jahr ist angebrochen und dafür, dass 2012 die Welt untergehen sollte, ist das gar nicht mal so schlecht. Und auch ich versuche 2016 wieder öfter hier zu sein und euch die aktuellen Themen, Bastelideen oder Sonstiges nieder zuschreiben. Und wie das letzte Jahr aufgehört hat, so fängt es  hier an. Mit ein paar Dingen, die Ihr jetzt im Garten erledigen könnt 🙂

Gartenarbeit im Ziergarten

  • Bei frostfreiem Wetter sollten sommerblühende Ziergehölze ausgelichtet werden.
  • Der Winterschutz an Pflanzen sollte kontrolliert werden.
  • Dahlien und Gladiolen im Winterlager auf Faulstellen kontrollieren.
  • Und das wichtigste im Winter: Verschneite Gehwege, Einfahrten und Gartenwege. sollten mit Splitt und Sand geräumt werden.

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Wer muss räumen, wann und wie? Vermieter und Grundstückseigentümer haben eine Räumpflicht. Der Gewehweg und begehbare Flächen die an das Haus oder das Grundstück angrenzen sollten dabei von Gefahren frei gehalten werden. Zu den begehbaren Flächen gehören Bürgersteige, Wege zu Mülltonnen, Parkplätzen und Garagen, sowie Einfahrten und Eingänge. Wann geräumt werden muss kann von Gemeinde und Stadt seperat festgelegt werden. Doch grundsätzlich gilt: Ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends muss bei Schneefall geschippt werden. Auch am Wochenende darf um 8 Uhr mit dem räumen begonnen werden. Während eines starken Schneefalls und eine halbe Stunde danach, entfällt diese Pflicht, da es zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn macht die Wege zu räumen.

Bei Glatteisgefahr oder Frost müssen begehbare Wege rutschfest gemacht werden. Hier kann Splitt oder Sand verwendet werden. Das Streuen von Salz ist aus Umweltschutzgründen verboten.

Gartenarbeit im Januar auf Terrasse & Balkon

  • Futterplätze für Vögel regelmäßig prüfen und auffüllen.
  • Tannenreisig vom Weihnachtsbaum, kann jetzt als Winterschutz für Kübelpflanzen verwendet werden.
  • Eisbegonien aufgrund der langen Keimzeit im Januar oder Februar aussäen.

Zimmerpflanzen im Januar

  • Efeu benötigt während der Heizperiode eine hohe Luftfeuchtligkeit durch regelmäßiges Besprühen.
  • Die Medinilla benötigt zur Blütebildung einen hellen Standort. Gerade jetzt sollte die Mittagssonne genutzt werden!
  • Für die optimale Lichtausbeute Zimmerpflanzen im Winter direkt ans Fenster stellen.
  • Verblühte Amaryllis abschneiden. Dann treiben die Blätter durch.

Gemüse & Kräuter

  • Frühkohlrabi und frühe Kohlarten aussäen (Keimtemperatur liegt hier bei 20 Grad.)
  • Hohe Grünkohlsorten an Stäben aufbinden, damit sie durch den Schnee nicht umgedrückt werden.
  • Endivien abernten, in Papier einwickeln und im Keller einlagern.
  • Bei lehmiger Erde mit dem Umgraben erst beginnen, wenn der Boden oberflächlich gefroren ist.
  • Zitronengras in Töpfe aussäen.

Gartenarbeit im Obstgarten

  • Größere Schnittflächen mit Wundverschlussmittel behandeln.
  • Haselnusssträucher auslichten. Dabei mindestens zwei Drittel der alten Ruten belassen.
  • Die Seitentriebe von Spalierreben auf 2-3 Knospen einkürzen.
  • Wurzelschnittlinge zur Vermehrung von Himbeeren gewinnen.
  • Unter Beerensträuchern und Obstbäumen, Gesteinsmehl auf den Baumscheiben ausbringen.

Pflanzenschutz

  • Bei Gefahr durch Wildverbiss Pflanzen und Drahthosen schützen.
  • Ausgeladene Koniferen vor starkem Schneefall zusammenbinden.
  • Kugelige Knospen an Johannisbeeren deuten auf Gallmilben hin und sollten jetzt abgeschnitten werden.
  • Pflanzen im Wintergarten auf Schädlinge wie Läuse, Schildläuse oder Rote Spinne kontrollieren.
  • Wühlmäuse mit Köderprodukten oder Fallen bekämpfen.

Im Januar unter Glas

  • Topf- und Kübelpflanzen in ihrem Winterquartier nur leicht feucht halten und nicht düngen.
  • Regelmäßiges Absuchen der Zitrusfrüchte nach Schädlingen wie Schildläusen ist notwendig,
  • Dichtungen im Wintergarten überprüfen, damit keine Kältebrücken entstehen.

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